Die Natur als unser Lebensraum ist unersetzbar. Nach dieser Erkenntnis gilt es nun einerseits Verfahren zu entwickeln mit den nur begrenzt vorhandenen Ressourcen bewußt sparsam umzugehen, andererseits bisher ungenutze Energien verstärkt zum Einsatz zu bringen.
Wurden vor Jahren Speisereste, Fette, Öle und andere Küchenabfälle noch zusammen mit dem regulären Müll oder durch die Kanalisation entsorgt, so wird nun vom Gesetzgeber im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-Gesetz (TierNebG) eine gesonderte und somit hygienische Entsorgung vorgeschrieben.
Verpflichtet sind hierzu alle Gaststätten, Restaurants, Großküchen und Gemeinschaftsverpflegungen, sowie Haushalte über 4 Personen.
Diese "Abfälle" enthalten als reine Biomasse noch ein ungeahntes Energiepotenzial, welches durch die Entsorgung in einer Biogasanlage nutzbar gemacht werden kann.
So werden Energiereserven und unsere Umwelt geschont. |